An den Bürgermeister der Stadt Warendorf
Herrn Peter Horstmann, Warendorf
Eingabe des Heimatvereins nach § 24 GO NRW betr.
Benennungsgrundsätze für Straßen
Warendorf, am 18. September 2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 8. Juli 2003 beschloss der Kulturausschuss unter Bezug auf
einen Antrag der FWG vom 11.12.2002 einstimmig acht Grundsätze für
künftige Straßenbenennungen (Verwaltungsvorlage 38/2003). In der
Folgezeit orientierten sich Ausschuss und Rat durchaus an diesen
Grundsätzen. Für den Bereich Freckenhorst/Hoetmar übertrug der Rat 2005
die beschließende Kompetenz auf den Bezirksausschuss. Auch dieser
orientierte sich in der Folgezeit an diesen Grundsätzen. Lediglich
einmal wurde (Baugebiet In de Brinke) unnötigerweise und gegen
grundsatzkonforme Vorschläge auf Ansinnen des damaligen Bürgermeisters
davon abgewichen.
In diesen Grundsätzen hieß es:
"2. Zu bevorzugen sind Flurnamen und Namen, die an
untergegangene Örtlichkeiten, Funktionalitäten, Bräuche oder ähnliches
erinnern.
3. Das Grundwort ist in möglichst großer Varianz unter
Einschluss niederdeutscher Formen anzuwenden. Niederdeutsche Grundwörter
sind ihren hochdeutschen Entsprechungen vorzuziehen."
Der Punkt 3 wurde dann allerdings in der Folgezeit von
Verwaltung und Rat nicht weiter beachtet. Stattdessen wurde im Regelfall
das Grundwort -straße oder -weg gesetzt.
Auf der Grundlage des Bürgerratsvorschlag beschloss der Rat am
20.02.2025 unter TOP 6 neue Grundsätze. Im Vorfeld hatte der
Heimatverein unter dem Datum 19. Januar 2025 Hinweise gegeben mit der
Bitte, diese in die Beratungen einfließen zu lassen, da die Empfehlung
des Bürgerrats u.a. deutlich von dem unter Nr. 3 gefassten bisherigen
Grundsatz abwich. Diese Hinweise wurden vom Rat allerdings nicht
beachtet oder für unwert befunden.
Deshalb stellt der Heimatverein nun entsprechend § 24 der
Gemeindeordnung die Anregung:
"Der Rat der Stadt Warendorf beschließt, die Grundsätze für die
Benennung von Straßen wie folgt zu erweitern bzw. abzuändern:
1. Um mittels Straßennamen auch die geschichtskulturelle
Möglichkeit zu nutzen, sind Benennungen nach Örtlichkeiten (v.a.
Flurnamen) und ehemaligen Funktionalitäten (z.B. An der Ziegelei)
besonders zu benutzen.
2. Die Vorgabe, hochdeutsche Bezeichnungen zu wählen,
entfällt, sofern der geschichtskulturelle Bezug nach Nr. 1 eine
niederdeutsche Form darstellt.
3. Statt der Grundworte -straße bzw. -weg ist in großer Varianz
eine niederdeutsche Wegbezeichnung zu nutzen."
Straßennamen müssen den Erfordernissen der Katastrierung und
Orientierung genügen. Darüber hinaus können sie aber auch einen
geschichtskulturellen Zweck erfüllen, sei es, weil alte Bezeichnungen,
die auf frühere Gegebenheiten hinweisen, tradiert werden, sei es, weil
nun auf frühere Nutzungen hingewiesen wird.
Eine solche "frühere Gegebenheit" ist im Bereich Warendorf die
niederdeutsche Sprache. Die Erinnerung daran und ihre gegenwärtige
Pflege ist eine geschichtskulturelle Aufgabe, der sich u.a. der
"Plattdütske Krink" verschrieben hat. Diese Pflege ist zudem ein
ausdrücklicher Zweck des Heimatvereins (§ 2 der Vereinssatzung).
Den neuen Grundsätzen nach sollen Straßennamen in hochdeutscher
Sprache gefasst sein. Zugleich ist aber auch festgelegt, auf alte
Flurnamen Bezug zu nehmen. Diese sind im hiesigen Bereich allerdings
regelmäßig niederdeutsch, woraus sich ein deutlicher Widerspruch ergibt.
In Warendorf und Freckenhorst finden sich zudem recht viele
Straßennamen, die entweder vollständig niederdeutsch sind, wie z.B.
Bursengörden, Körkenbreede, Wördenpatt, Rüenschlüppe oder Affhüppen
Esch, oder deren Grundwort dem Niederdeutschen entnommen ist;
bes. häufig taucht -kamp auf, daneben auch -breede, -pohl, -fuhlke,
-stroate oder etwa -timpen.
Die Anwendung niederdeutscher Grundworte hat zur Folge,
wenigstens in diesem Bereich die Erinnerung an die einst hier
vorherrschende Sprachform aufrecht zu erhalten. Das didaktische
Potential solcher Grundworte ist evident. Ob ein Ortsunkundiger nun den
Weg z.B. zu Kurts Breite oder zur Corten Breede sucht, wird für ihn
keinen Unterschied machen.
Der Heimatverein hat die Hoffnung, dass der Rat der Stadt sich
der vorstehenden Argumentation anschließen kann und im obigen Sinne die
Grundsätze ändert.
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen
gez. Beatrix Fahlbusch