Eingabe des Heimatvereins Warendorf an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Warendorf Bezüglich der Bennung und Umbenennung von Straßen in Warendorf
18. 9. 2025

An den Bürgermeister der Stadt Warendorf
Herrn Peter Horstmann, Warendorf

Eingabe des Heimatvereins nach § 24 GO NRW betr. Benennungsgrundsätze für Straßen
Warendorf, am 18. September 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 8. Juli 2003 beschloss der Kulturausschuss unter Bezug auf einen Antrag der FWG vom 11.12.2002 einstimmig acht Grundsätze für künftige Straßenbenennungen (Verwaltungsvorlage 38/2003). In der Folgezeit orientierten sich Ausschuss und Rat durchaus an diesen Grundsätzen. Für den Bereich Freckenhorst/Hoetmar übertrug der Rat 2005 die beschließende Kompetenz auf den Bezirksausschuss. Auch dieser orientierte sich in der Folgezeit an diesen Grundsätzen. Lediglich einmal wurde  (Baugebiet In de Brinke) unnötigerweise und gegen grundsatzkonforme Vorschläge auf Ansinnen des damaligen Bürgermeisters davon abgewichen.

In diesen Grundsätzen hieß es:

"2. Zu bevorzugen sind Flurnamen und Namen, die an untergegangene Örtlichkeiten, Funktionalitäten, Bräuche oder ähnliches erinnern.

3. Das Grundwort ist in möglichst großer Varianz unter Einschluss niederdeutscher Formen anzuwenden. Niederdeutsche Grundwörter sind ihren hochdeutschen Entsprechungen vorzuziehen."

Der Punkt 3 wurde dann allerdings in der Folgezeit von Verwaltung und Rat nicht weiter beachtet. Stattdessen wurde im Regelfall das Grundwort -straße oder -weg gesetzt.

Auf der Grundlage des Bürgerratsvorschlag beschloss der Rat am 20.02.2025 unter TOP 6 neue Grundsätze. Im Vorfeld hatte der Heimatverein unter dem Datum 19. Januar 2025 Hinweise gegeben mit der Bitte, diese in die Beratungen einfließen zu lassen, da die Empfehlung des Bürgerrats u.a. deutlich von dem unter Nr. 3 gefassten bisherigen Grundsatz abwich. Diese Hinweise wurden vom Rat allerdings nicht beachtet oder für unwert befunden.

Deshalb stellt der Heimatverein nun entsprechend § 24 der Gemeindeordnung die Anregung:
"Der Rat der Stadt Warendorf beschließt, die Grundsätze für die Benennung von Straßen wie folgt zu erweitern bzw. abzuändern:

1. Um mittels Straßennamen auch die geschichtskulturelle Möglichkeit zu nutzen, sind Benennungen nach Örtlichkeiten (v.a. Flurnamen) und ehemaligen Funktionalitäten (z.B. An der Ziegelei) besonders zu benutzen.

2.  Die Vorgabe, hochdeutsche Bezeichnungen zu wählen, entfällt, sofern der geschichtskulturelle Bezug nach Nr. 1 eine niederdeutsche Form darstellt.

3. Statt der Grundworte -straße bzw. -weg ist in großer Varianz eine niederdeutsche Wegbezeichnung zu nutzen." 

 

Zur Begründung

Straßennamen müssen den Erfordernissen der Katastrierung und Orientierung genügen. Darüber hinaus können sie aber auch einen geschichtskulturellen Zweck erfüllen, sei es, weil alte Bezeichnungen, die auf frühere Gegebenheiten hinweisen, tradiert werden, sei es, weil nun auf frühere Nutzungen hingewiesen wird.

Eine solche "frühere Gegebenheit" ist im Bereich Warendorf die niederdeutsche Sprache. Die Erinnerung daran und ihre gegenwärtige Pflege ist eine geschichtskulturelle Aufgabe, der sich u.a. der "Plattdütske Krink" verschrieben hat. Diese Pflege ist zudem ein ausdrücklicher Zweck des Heimatvereins (§ 2 der Vereinssatzung).

Den neuen Grundsätzen nach sollen Straßennamen in hochdeutscher Sprache gefasst sein. Zugleich ist aber auch festgelegt, auf alte Flurnamen Bezug zu nehmen. Diese sind im hiesigen Bereich allerdings regelmäßig niederdeutsch, woraus sich ein deutlicher Widerspruch ergibt.

In Warendorf und Freckenhorst finden sich zudem recht viele Straßennamen, die entweder vollständig niederdeutsch sind, wie z.B. Bursengörden, Körkenbreede, Wördenpatt, Rüenschlüppe oder Affhüppen Esch, oder deren Grundwort dem Niederdeutschen entnommen ist;    bes. häufig taucht -kamp auf, daneben auch -breede, -pohl, -fuhlke, -stroate oder etwa -timpen.

Die Anwendung niederdeutscher Grundworte hat zur Folge, wenigstens in diesem Bereich die Erinnerung an die einst hier vorherrschende Sprachform aufrecht zu erhalten. Das didaktische Potential solcher Grundworte ist evident. Ob ein Ortsunkundiger nun den Weg z.B. zu Kurts Breite oder zur Corten Breede sucht, wird für ihn keinen Unterschied machen.  

Der Heimatverein hat die Hoffnung, dass der Rat der Stadt sich der vorstehenden Argumentation anschließen kann und im obigen Sinne die Grundsätze ändert.

Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen

 

gez. Beatrix Fahlbusch 

 

 

Startseite Stadtmuseum Kirchen Lexikon Erlebte Geschichte Archiv Impressum
Bilderbogen Gadem St. Laurentius Persönlichkeiten  Datenschutzerklärung
Video Tapetensaal St. Marien Straßennamen      Satzung
  Torschreiberhaus Christuskirche Mariä Himmelfahrt     Mitglied werden
Haus Bispinck St. Joseph Karneval
    Affhüppenkapelle Fettmarkt      

Heimatverein Warendorf e. V., Vorsitzende: Beatrix Fahlbusch, Düsternstraße 11, 48231 Warendorf, Tel: 02581 7 89 59 03       
E-Mail: vorstand@heimatvereinwarendorf.de
Copyright: Heimatverein Warendorf (C) 2005 -2025 (Impressum und Datenschutzerklärung)
 Mitglied werden